Ist ein Kostenvoranschlag zu vergüten?

Möchte der Unternehmer einen Kostenvoranschlag vergüten lassen, muss er dies mit dem Besteller des zu erstellenden Werkes individualvertraglich vereinbaren. Eine Regelung in den AGB genügt dazu grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme davon kommt jedoch in Betracht, wenn die Vergütung von Kostenvoranschlägen branchenüblich ist.