Kann eine GbR auch mündlich gegründet werden?
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form, so dass auch eine mündliche Vereinbarung rechtswirksam ist (§ 705 Abs.1 BGB). Für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages sieht das deutsche Recht keine Schriftform vor. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweiskraft empfiehlt es sich jedoch, wesentliche Regelungen des Gesellschaftsverhältnisses schriftlich festzuhalten. Dies gilt insbesondere für Fragen der Geschäftsführung, der Gewinn- und Verlustverteilung sowie für Haftungsregelungen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.