Kann eine GmbH auch nur aus einer einzigen Person bestehen?
Ja, eine sogenannte Ein-Personen-GmbH ist nach deutschem Recht zulässig. In diesem Fall übernimmt der alleinige Gesellschafter alle Rechte und Pflichten der Gesellschaft. Er ist gleichzeitig alleiniger Eigentümer und kann auch als Geschäftsführer agieren, sofern keine dritte Person für diese Rolle eingesetzt wird. Die Mindestanforderungen, wie die Einzahlung des Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro, gelten auch für eine Ein-Personen-GmbH.