Kann ich als Einzelunternehmen einen Insolvenzantrag stellen?
Neben dem Insolvenzantrag können Einzelunternehmen einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Fehlt der Restschuldbefreiungsantrag, muss das Insolvenzgericht den Schuldner auf die Möglichkeit der Restschuldbefreiung hinweisen. Unter zusätzlichen Voraussetzungen kann dem Einzelunternehmen auch ein Verbraucherinsolvenzverfahren zustehen: Die Vermögensverhältnisse des Einzelunternehmers sind überschaubar, der Einzelunternehmer hat weniger als 20 Gläubiger, es bestehen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen.