Muss ich meine UG in eine GmbH ändern, wenn die UG 25.000 Euro als Rücklagen hat?
Die Änderung einer UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH ist eine freiwillige Entscheidung, die auf Ihren unternehmerischen Zielen beruht. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Änderung, auch wenn die Rücklagen 25.000 Euro erreicht haben. Wenn Sie sich für die Änderung entscheiden, muss das Stammkapital entweder durch Einlagen der Gesellschafter oder durch Umwandlung von Rücklagen auf mindestens 25.000 Euro erhöht werden. Außerdem muss die Änderung durch Gesellschafterbeschluss beschlossen und notariell beurkundet werden. Schließlich muss der Gesellschaftsvertrag an die Erfordernisse einer GmbH angepasst werden. Sowohl die Satzungsänderung als auch der Kapitalerhöhungsbeschluss sind beim zuständigen Handelsregister anzumelden.