Sind die Gläubiger einer Insolvenz verpflichtet bei der Gläubigerversammlung teilzunehmen bzw. mitzuwirken?
Dies geschieht im Großen und Ganzen auf zwei Arten. Zum einen können die Gläubiger selbst bestimmen, ob sie das Schuldnervermögen liquidieren, d.h. es verwerten und unter ihnen verteilen. Ebenfalls mit einem Insolvenzplan können die Gläubiger auch eine Sanierung des Unternehmensträgers beschließen. Um ihre Mitsprache und das Verfahren zu bündeln, sieht das Gesetz zum anderen die Einrichtung einer Gläubigerversammlung vor.