Muss ich mich als Unternehmer immer in Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich ist die Eintragung ins Handelsregister verpflichtend, wenn ein Unternehmer einen in kaufmännischer Weise organisierten Geschäftsbetrieb führt. Ob ein Unternehmen als kaufmännisch eingerichtet gilt und somit eintragungspflichtig ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Dabei spielen sowohl der Umfang der Geschäftstätigkeit als auch die betriebliche Struktur eine wesentliche Rolle. Als grobe Orientierung wird häufig angenommen, dass ab einem Jahresumsatz von etwa 250.000 EUR regelmäßig von einem Handelsgewerbe auszugehen ist. Ein Unternehmen kann sich immer freiwillig eintragen lassen.