Ist auf Rechnungen, die ich ausstelle, meine Steuernummer anzugeben?
Folgende Angaben gehören auf eine Rechnung: Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum der Rechnung, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung, Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung, nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt, im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts, anzuwendender Umsatzsteuersatz sowie auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung. Ggf. Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers.