Wie kann ich eine Repräsentanz meiner französischen Gesellschaft in Deutschland eröffnen?
Um eine Niederlassung Ihrer ausländischen Gesellschaft in Deutschland zu gründen, haben Sie die Wahl zwischen einer Betriebsstätte und einer Zweigniederlassung. Eine Betriebsstätte ist eine unselbständige Niederlassung, die als Teil Ihres ausländischen Unternehmens betrieben wird und in Deutschland eine Geschäftstätigkeit ausübt. Sie untersteht vollständig der Hauptniederlassung und wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Zur Eröffnung müssen Sie die gewerbliche Tätigkeit beim zuständigen. Gewerbeamt anmelden. Eine Zweigniederlassung ist organisatorisch und räumlich von der Hauptniederlassung getrennt und weitgehend selbstständig. Sie kann wesentliche Geschäfte selbstständig abwickeln. Eine Zweigniederlassung benötigt einen Leiter mit Handlungsvollmacht oder Prokura, der befugt ist, die Geschäfte der Zweigniederlassung selbständig zu führen. Die Errichtung einer Zweigniederlassung bedarf der notariell beglaubigten Eintragung in das Handelsregister beim zuständigen Registergericht. Nach der Eintragung ist zusätzlich die Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.