Was heißt urheberrechtlich geschützt?
Damit eine gestalterische Leistung vom UrhG geschützt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es muss sich um eine persönliche geistige Schöpfung handeln. Daher muss das Werk auf einer individuellen schöpferischen Leistung eines Menschen beruhen. Außerdem müssen in dem Werk persönliche Züge desjenigen zum Ausdruck kommen, der dieses Werk erschaffen hat.
Es wird eine sogenannte Gestaltungshöhe gefordert. Das bedeutet, dass die Schöpfungsleistung über ein nur geringes Maß an Individualität und geistiger Leistung hinausgehen muss. Einfache Alltagserzeugnisse sind daher nicht schutzfähig. Hierzu zählen solche Werke, die auf reinen handwerklichen Fähigkeiten beruhen.
Die Schöpfung muss konkret verkörpert oder umgesetzt sein: Das Urheberrecht schützt nicht die reine Idee, sondern deren Gestaltung und Darstellung. Das Werk muss also wahrnehmbar sein. Hierfür genügen jedoch auch Entwürfe, niedergelegte Beschreibungen von Gestaltungsplänen etc.