Vorbereitung Sachkundeprüfung - Versicherungsvermittler und - berater § 34d Gewerbeordnung (GewO)

Für die frei wählbare und nicht verpflichtende Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zum geprüften Versicherungsfachmann/-frau IHK, welcher als Sachkundenachweis nach § 34d Abs. 5 S. 1 Nr. 4 GewO gilt, gibt es verschiedenste Seminare, Fernlehrgänge, Selbstlernmaterial und auch eine Demoversion.
Anbieter von Vorbereitungskursen für die Sachkundeprüfung finden Sie unter anderem hier: Weiterbildungs-Informations-System.
Weiterführende Informationen zur Sachkundeprüfung nach § 34d GewO finden Sie hier.