Assistenz für Beschichtungstechnik

Arbeiten mit Polymertechnologie

Planung und Organisation von Veranstaltungen

Tierpflege

Assistenz für technisches Produktdesign

Sport- und Fitness-Dienstleistungen

Vorbereitung von Servicetouren

Reisevermittlung

Gestalten textiler Materialien

Assistenz bei der Personalarbeit

Metall – Bauteileherstellung

Assistenz für Druckverarbeitungstechnologien

Assistenz für Print- und Onlinemedien

Mediengestaltung – Aufbereitung von Bild- und Tonmaterial

Instandhaltung - Mechatronik

Arbeiten mit mechatronischen Systemen

Maschinen- und Fertigungseinrichtung

Kraftfahrzeugservice

Kosmetische Behandlung

Auftragsbearbeitung im Groß- und Außenhandel

Büroassistenz im Gesundheitswesen

Handel – Verkaufsvorbereitung

Kundenpflege und -betreuung

Verkehrsgewerbe - Kundenbetreuung

Tourismus- und Freizeitangebote

Speditionelle Dienstleistungen

Vorbereitung von Marketingmaßnahmen

Telefonmarketing

Assistenz in der AV-Medienwirtschaft

IT – Installation und Konfiguration

Beschaffung und Bevorratung

Bewirtschaftung von Immobilien

Bearbeiten von Holz

Hauswirtschaftliche Leistungen

Handel – Schauwerbegestaltung

Gastronomie - Wirtschaftsdienst und Service

Hotel - Empfang und Service

Küche - Speisenzubereitung

Recycling

Sortierung und Auslieferung von Sendungen

Assistenz in der Lebensmitteltechnik

Assistenz für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Sicherheitsdienste

Auf- und Abbau von Veranstaltungstechnik

Lagerlogistik – Güterbewegung im Lager

Fahrradmontage

Floristik

Fluggerätinstandhaltung

Nahrung, Lebensmittel - Verarbeiten von Früchten und Gemüse

Assistenz im Badbetrieb

Personenbeförderung

Elektro – Kabel- und Leitungsverlegung

Verkaufsvorbereitung - Drogeriebereich

Labortechnische Arbeiten

Chemie – Prozessvorbereitung

Wirtschaft und Verwaltung – Büroassistenz

Herstellung von Bauteilen im Trockenbau

Herstellen von Beton- und Betonfertigteilen

Herstellung von Baukörpern

Herstellen von Verkehrswegen

Herstellen von Druckrohrleitungen

Verkaufsvorbereitung Buchhandel

Verlegung von Bodenbelägen

Gütertransportbegleitung

Bauzeichnen

Kontoführung und Zahlungsverkehr

Assistenz für Automatenservice

Technischer Kundendienst für Neu- und Gebrauchtwagen

Assistenz in der Modefertigung

Umsetzung von EQ ohne sozialpädagogische Begleitung

Die Schritte zur Einstiegsqualifizierung:

Die Ausbildungsberater der IHK erschließen bei einem potenziellen Ausbildungsbetrieb einen Platz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 21 KB).
Mit dem Betrieb wird aus dem Verzeichnis ein Qualifizierungsprofil ausgewählt
oder nach folgendem Prinzip erarbeitet:

  • Auswahl einer geeigneten Ausbildungsordnung,
  • geeignete Lernziele aus dem 1. Ausbildungsjahr bestimmen,
  • eine Bezeichnung für die Einstiegsqualifikation festlegen,
  • Erarbeitung des Planes durch die IHK,
  • in das Verzeichnis der Einstiegsqualifikationen aufnehmen,
  • Daten des Betriebes im IHK-Verzeichnis speichern,
  • Meldung der EQ-Plätze an die Arbeitsagentur.

Die Arbeitsagentur, das Jobcenter oder der optierende Kreis schlägt dem Betrieb einen Jugendlichen vor.

Der Betrieb schließt mit dem Jugendlichen einen Einstiegsqualifizierungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 77 KB) und berücksichtigt dabei folgende Hinweise:

  • die Probezeit beträgt zwei Monate,
  • die tägliche Qualifizierungszeit beträgt bei Jugendlichen unter 18 Jahren 7 Stunden und bei über 18-Jährigen 8 Stunden,
  • als Anlage wird der Plan des ausgewählten Qualifizierungsprofils beigefügt,
  • der Betrieb reicht den Vertrag der IHK ein,
  • auf dem Vertrag wird bestätigt, dass es sich um einen Ausbildungsbetrieb handelt,
  • rechtzeitig vor Ende erstellt der Betrieb eine Leistungsbeurteilung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 299 KB),
  • eine Kopie dieser Leistungsbeurteilung reicht er bei der IHK ein,
  • ein Zertifikat erhält, wer in allen Kriterien mindestens mit ausreichend beurteilt wurde.

Ein EQ-Vertrag ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Wenn der Betrieb vor Beginn bei der Arbeitsagentur einen Antrag stellt, werden ihm maximal 212,00 Euro sowie ein pauschalisierter Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von 110,00 Euro erstattet. Den Beitrag zur Unfallversicherung trägt der Betrieb. Dem Antrag wird eine Kopie des Vertrages beigefügt. Die Leistungen werden monatlich und nachträglich ausgezahlt.

Umsetzung der Einstiegsqualifizierung bei der IHK Frankfurt am Main


Inhalt des Ausbildungspaktes
Die Wirtschaft sagt die Bereitstellung von bis zu 40.000 Plätzen, für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifikationen zu. Dabei tragen die Betriebe die Sach- und Personalkosten. In Hessen sind das rund 1.500 Plätze. Das Angebot richtet sich an ausbildungswillige und- fähige Jugendliche, die am 30.09. des laufenden Jahres, nicht von der Agentur für Arbeit vermittelt wurden. Auch Jugendliche mit eingeschränkten Vermittlungschancen sollen Perspektiven für den Einstieg in die berufliche Ausbildung und das Berufsleben erhalten.

Definition und Kriterien
Eine Einstiegsqualifikation wird aus einer anerkannten Ausbildungsordnung abgeleitet. Betriebe können die Einstiegsqualifizierung auf eine entsprechende Ausbildung anrechnen. In den Ländern praktizierte Konzepte gelten weiterhin. Die Plätze werden durch die IHK in einer Statistik festgehalten. Es werden die Anschriften der Firmen, die Branchen, die Plätze und die Berufsfelder erfasst. In der Folge ist die Umsetzung nach verschiedenen Förderkriterien beschrieben.

Die Ausbildungsberater der IHK Frankfurt am Main erschließen EQ-Plätze bei den Unternehmen.
Mit einem Unternehmen wird ein Qualifizierungsprofil aus dem Verzeichnis ausgewählt (Verzeichnis der sachlichen Gliederungen für EQ) oder es wird gemeinsam ein passendes Profil erarbeitet:
  1. Auswahl einer geeigneten Ausbildungsordnung,
  2. Lernziele aus dem 1. Ausbildungsjahr im Ausbildungsplan kennzeichnen,
  3. Eine Bezeichnung für die Einstiegsqualifikation festlegen,
  4. Die festgelegten Informationen an die IHK Frankfurt am Main weiterleiten,
  5. Erarbeitung eines Qualifizierungsprofiles,
  6. Einstellen in das Verzeichnis der Einstiegsqualifikationen.

Aufnahme der Daten des Unternehmens in das IHK-Pakt-Verzeichnis. Meldung des Platzes an die regional zuständige Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit, die ARGE oder ein Jobcenter schlägt auf der Grundlage einer Eignungsanalyse, dem Unternehmen einen Jugendlichen vor. Möglicherweise hat das Unternehmen bereits einen Interessenten, dann gilt das Angebot auch.
Der Betrieb schließt mit dem Jugendlichen (bei Minderjährigen Erziehungsberechtigte beachten) einen Einstiegsqualifizierungsvertrag. Dabei berücksichtigt er folgende Hinweise:
  1. Probezeit zwei Monate,
  2. Tägliche Qualifizierungszeit, unter 18 Jahre, 7 Stunden, über 18 Jahre, 8 Stunden,
  3. Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Auf vorherigen Antrag wird dem Arbeitgeber die gezahlte Vergütung bis maximal 216,00 Euro erstattet sowie für den entstandenen Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein Pauschbetrag in Höhe von 109,00 Euro gezahlt. Den notwendigen Beitrag zur Unfallversicherung trägt der Betrieb.
  4. Es handelt sich um einen Vertrag gemäß § 26 BBIG.
  5. Als Anlage wird die sachliche Gliederung, des ausgewählten Qualifizierungsprofils, ausgedruckt und beigefügt.
  • Der Betrieb erfragt, oder der potenzielle Kandidat bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist. 
  • Wenn ja, füllt er mit dem zu Qualifizierenden den EQ-Vertrag aus und reicht diesen als Anlage mit dem "Antrag auf Förderung der EQ" bei der Arbeitsagentur ein.
  • Der Betrieb lässt sich von der Agentur schriftlich bestätigen, dass der Jugendliche grundsätzlich für eine EQ gefördert werden kann. 
  • Mit dieser Bestätigung reicht der Betrieb den EQ-Vertrag dann bei der IHK ein
  • Die IHK trägt diesen ein, wenn die Bestätigung der Förderfähigkeit vorliegt. 
  • Sollte der zu Qualifizierende NICHT gefördert werden, handelt es sich rechtlich um einen Praktikumsvertrag, welcher nach dem Mindestlohngesetz dann auch mindestlohnpflichtig wird, wenn er länger als drei Monate dauert. 
  • Eine EQ muss mindestens sechs Monate dauern, damit sie durch die Agentur für Arbeit förderfähig wird.   
  • Rechtzeitig vor Ende erstellt der Betrieb eine Leistungsbeurteilung.
  • Eine Kopie dieser Leistungsbeurteilung reicht er bei der IHK ein.
  • Die IHK stellt, auf der Grundlage der betrieblichen Leistungsbeurteilung ein Zertifikat aus. Hierfür muss die Wahrnehmung durch Beobachten bei allen genannten Kriterien, mindestens ausreichend erkennbar sein. Für das Zertifikat wird keine Gebühr erhoben.

Was muss der Betrieb beachten? 
  1. Die Leistungen werden monatlich nachträglich ausgezahlt.
  2. Private gemeinnützige Einrichtungen erhalten, soweit sie die Maßnahme als betrieblicher Arbeitgeber durchführen, ebenfalls den Zuschuss.
  3. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
  4. Er ist verpflichtet, jede Änderung, die sich auf die Zahlung des Zuschusses auswirkt, der zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen.
  5. Die Förderung wird für die vereinbarte Dauer bewilligt. Die Förderdauer darf für denselben Jugendlichen insgesamt 12 Monate nicht überschreiten.
  6. Es erfolgt keine Förderung, wenn der Jugendliche bereits im Betrieb (oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens) eine Einstiegsqualifizierung durchlaufen hat oder wenn er dort in den letzten drei Jahren vor Beginn versicherungspflichtig beschäftigt war.
  7. Eine Förderung der Einstiegsqualifizierung eines Jugendlichen im Betrieb des Ehegatten oder der Eltern ist ausgeschlossen.
  8. Eine Einstiegsqualifizierung, die wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeitform von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird, kann ebenfalls gefördert werden.
  9. Der Jugendliche darf zu Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  10. Setzt sich die Einstiegsqualifizierung aus Bausteinen der Berufsbildungsvorbereitung zusammen, so gelten die BBiG-Vorschriften (§ 50-52) über die Berufsausbildungsvorbereitung auch im Rahmen der Einstiegsqualifizierung. Das bedeutet z. B., dass eine sozialpädagogische Betreuung gefördert werden kann.
  11. Endet die Einstiegsqualifizierung vor dem bewilligten Förderzeitraum, sind etwaige für den Zeitraum zwischen dem Ende der Einstiegsqualifizierung und dem Ende des Förderzeitraums bereits ausgezahlte Leistungen zurückzuzahlen.
  12. Leistungen nach dem Programm werden nicht erbracht, soweit der Betrieb für diese Jugendlichen vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Mitteln, insbesondere nach Programmen des Bundes, der Länder und der Kommunen erhält.
  13. Die Förderung eines Jugendlichen, der eine Maßnahme eines vergleichbaren Programms ohne wichtigen Grund, der von ihm zu vertreten ist, ablehnt oder abbricht, ist ausgeschlossen.