Nr. 5184086

Schlichtung

Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hat für eingetragene Berufsbildungsverhältnisse entsprechend des § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einen Schlichtungsausschuss zur Beilegung von schwerwiegenden Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden errichtet.

Die IHK Frankfurt am Main errichtet gem. § 111 Abs. 2 ArbGG einen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden.