Auflösung, Auseinandersetzung und Beendigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die §§ 723 - 728 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sehen verschiedene Auflösungsgründe für die GbR wie z.B. die Kündigung eines Gesellschafters, der Tod eines Gesellschafters, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder eines Gesellschafters vor. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus die im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Auflösungsgründe. Im Übrigen wird die Gesellschaft aufgelöst, wenn die Gesellschafter dies beschließen.