Einstellung von Auszubildenden

Sie wurden von unserem Ausbildungsberaterteam ausführlich über alle Details der beruflichen Erstausbildung informiert? Wenn nicht, sollten Sie einen Termin vereinbaren.

Hier finden Sie nun noch einmal alle Schritte, die notwendig sind, um Auszubildende einzustellen. In jedem Abschnitt finden Sie jeweils einen Link zu den erforderlichen Vordrucken, Merkblättern oder Informationen.

1. Bewerberinnen und Bewerber


Sie erfüllen als Ausbildungsbetrieb alle Voraussetzungen, um mit Hilfe der entsprechenden Ausbildungsverantwortlichen in einem anerkannten Ausbildungsberuf auszubilden. Wenn Sie nicht schon durch ein Praktikum, während der Berufsbildungsmesse oder durch direkte Bewerbungen eine Bewerberin oder einen Bewerber gefunden haben, die oder der Ihren Anforderungen gerecht wird, melden Sie Ihr Interesse bei der Arbeitsagentur oder in unserer Ausbildungsbörse an.

2. Bewerberauswahl


Aus den üblichen Bewerbungsunterlagen wählen Sie aus. Möchten Sie darüber hinaus einen Einstellungstest machen? Hierfür ist der Grundwissentest aus dem FeldhausVerlag ein einfaches und geeignetes Hilfsmittel. Ein kurzes Praktikum vervollständigt das Bild, das Sie sich von Ihren zukünftigen Mitarbeitern machen können.

3. Vertragsabschluss


Laden Sie sich den Berufsausbildungsvertrag auf Ihren PC und füllen Sie ihn vollständig aus. Vor Beginn der Ausbildung müssen zwei, von allen Beteiligten unterschriebenen Verträge an das Ausbildungsberaterteam der IHK Frankfurt am Main geschickt werden.

Gibt es einen Vormund, sind drei Exemplare erforderlich. Diese werden zuvor vom Vormundschaftsgericht abgezeichnet. Die Ausbildung kann jederzeit beginnen. In der Regel startet sie mit dem ersten Tag eines Monats gegen Ende der Sommerferien. Beachten Sie bitte weitere Informationen zu folgenden wichtigen Punkten:

4. Ärztliche Untersuchung

Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind, müssen eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz machen lassen. Die Bescheinigung darüber senden Sie bitte mit dem Vertrag an die IHK.


5. Berufsschule


Damit die Berufsschulen planen können, bitten wir darum, die Auszubildenden so früh wie möglich dort anzumelden. Nach der Anmeldung erhalten von der Schule Nachricht, wann der Unterricht beginnt und wie er organisiert ist.


6. Probezeit


Für die Einführung in das Unternehmen sollte man sich ausreichend Zeit nehmen. Selbstverständlich sind vom ersten Tag der Berufsausbildung an alle Rechte und Pflichten zu beachten.

Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Der Ausbildende ist während der Probezeit verpflichtet, die Eignung des Auszubildenden für den zu erlernenden Beruf besonders sorgfältig zu prüfen. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen fristlos und schriftlich gekündigt werden.


7. Ausbildungsnachweis


Die Auszubildenden müssen einen Nachweis über die Ausbildung führen und regelmäßig vorlegen. Einen entsprechenden Ausbildungsnachweis können Sie sich auf Ihren PC laden. Es muss dem Auszubildenden ermöglicht werden, das Heft während der Arbeitszeit zu führen.