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Brancheninfos & Beratungsangebote

Wie unterstützt die IHK die Immobilienwirtschaft?

Die Immobilienbranche im IHK-Bezirk Frankfurt am Main ist eine Wachstumsbranche und ein ökonomisches Schwergewicht. Allein im IHK-Bezirk Frankfurt am Main sind Anfang 2021 mehr als 19.000 Unternehmen und rund 57.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Branche registriert. Dazu zählen neben Immobilienmakler*innen und Verwalter*innen Architekt*innen, Bauträger*innen und Hausmeisterdienstleistungen. Wer gewerbsmäßig die Tätigkeiten als Immobilienmakler*in, Darlehensvermittler*in, Bauträger*in/Baubetreuer*in oder Wohnimmobilienverwalter*in ausübt, bedarf hierfür einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Welche gesetzlichen Anforderungen darüber hinaus gelten, Musterverträge sowie das Sachverständigenverzeichnis finden Sie auf dieser Seite.
Kommen Sie auf uns zu! Wir beraten Sie gerne!

Auf EU-, Bundes- und Landesebene wurden Klimaschutzgesetze mit ambitionierten Zielen zur Minderung des Treibhausgasausstoßes beschlossen. Die daraus resultierenden Programme zur Erreichung dieser Ziele wirken sich vielfältig auf Unternehmen aus.

Zum Jahreswechsel treten zahlreiche Gesetze und Verordnungen in Kraft, die Auswirkungen auf die Bau- und Immobilienbranche haben. Die wichtigsten Themen des kommenden Jahres für Bauherr*innen, Eigentümer*innen, Investor*innen und Unternehmen im Überblick. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine anwaltliche Beratung.

Alles auf einen Blick! Hier finden Sie eine Übersicht der Aus- und Weiterbildungsangebote in der Bau- und Immobilienwirtschaft.

Auf dieser Seite erhalten Sie nähere Informationen zu der Erlaubnispflicht für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter, beispielsweise welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Behörde für die Erteilung der Erlaubnis zuständig ist.

Immobilienmakler/innen und Wohnimmobilienverwalter/innen mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO, Beschäftigte, die unmittelbar bei den jeweils erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken sowie gesetzliche Vertreter/innen juristischer Personen, soweit sie erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausüben, sind zur Weiterbildung gemäß § 34c GewO verpflichtet.

Diese Seite informiert Sie umfassend über die IHK-Zertifizierung für Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG). Sie erfahren, wer zertifiziert sein muss, welche Ausnahmen gelten, wie die Prüfung abläuft, welche rechtlichen Grundlagen wichtig sind und wie Unternehmen oder gleichgestellte Personen damit umgehen.

Welche Arbeiten können von einem Hausmeisterdienst grundsätzlich problemlos ausgeführt werden? Fällt die angestrebte oder bereits ausgeübte Tätigkeit in den Bereich zulassungspflichtiger handwerklicher Tätigkeiten? Weitere Informationen sind auf dieser Seite zusammengefasst.

Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (kurz: Bauabzugsbesteuerung) vom 30.08.2001 wurde bei Bauleistungen im Inland ein Steuerabzug zur Sicherung von Steueransprüchen eingeführt.

Auch für den Bereich der Bau- und Immobilienwirtschaft gibt es spezialisierte Sachverständige, die z. B. Schaden- und Wertgutachten liefern.