Voraussetzung zur Beschäftigung internationaler Fachkräfte


Internationale Fachkräfte sind ein essenzieller Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes. Doch die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Beschäftigung sind vielfältig und oft komplex. Von Visa- und Aufenthaltstiteln über spezielle Regelungen für EU- und Nicht-EU-Bürger bis hin zu beschleunigten Verfahren – wir bieten Ihnen einen Überblick über wichtige Bestimmungen.

Beschäftigung von Staatsangehörigen der EU-/EFTA-Staaten

Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten sowie den sogenannten EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) können ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier uneingeschränkt arbeiten.
Bitte beachten Sie, dass für sogenannte reglementierte Berufe spezielle Vorgaben gelten, die eine Anerkennung oder zusätzliche Qualifikationen erforderlich machen können.
Für die gezielte Personalsuche auf dem europäischen Arbeitsmarkt bietet das European Employment Services (EURES)-Portal wertvolle Unterstützung.

Beschäftigung von Staatsangehörigen aus Drittstaaten

Für die Beschäftigung von Fachkräften aus Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten ist ein Visum und ein Aufenthaltstitel erforderlich, deren Beantragung je nach Herkunftsland, Qualifikation und Beschäftigungsart unterschiedliche Verfahren umfasst.
Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige der Länder Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, den USA und Großbritannien (ab dem 1. Januar 2021). Auf unserer Webseite Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer erhalten Sie direkte Beratung und Informationen.
Möchten Sie eine Fachkraft aus einem Drittstaat bei sich anstellen? Hier finden Sie erste wichtigen Informationen, nützliche Quellen und relevante Ansprechpersonen zu den wichtigsten Verfahren und Aufenthaltstiteln, übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Visum und Aufenthaltstitel
Hier finden Sie kompakte Informationen zum Visumsverfahren für ausländische Fachkräfte – von der Antragstellung über die zuständigen Stellen bis hin zur Erteilung und Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland.
Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte mit Fachkräftestatus
Erfahren Sie, wann jemand als Fachkraft gilt, welche Voraussetzungen für die Blaue Karte EU und die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte erfüllt sein müssen und welche Gehaltsgrenzen dabei gelten.
Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte mit (teil)anerkannten Qualifikationen
Hier finden Sie Informationen zu Aufenthaltstiteln für Arbeitskräfte mit im Ausland erworbenen Qualifikationen – ob vollständig oder nur teilweise anerkannt. Vorgestellt werden unter anderem die Einreise zur Qualifizierung, die Anerkennungspartnerschaft und die neue Erfahrungssäule.
Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte ohne formale Qualifikationen oder mit geringen Qualifikationen
Diese Seite bietet umfassende Informationen zu Aufenthaltstiteln für Arbeitskräfte ohne formale oder nur geringe Qualifikationen, darunter Sonderregelungen für IT-Fachkräfte, Berufskraftfahrer, kontingentierte Beschäftigungen sowie die Westbalkanregelung.
Aufenthaltstitel zum Absolvieren einer Berufsausbildung
Internationale Auszubildende bieten Unternehmen eine wichtige Chance, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Diese Seite informiert Sie über Aufenthaltstitel für Bewerber aus dem Ausland – sei es zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder zur Ausbildungsplatzsuche.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein spezielles Verfahren, mit dem Arbeitgeber in Deutschland die Einreise von Fachkräften aus dem Ausland schneller und einfacher organisieren können.
Wichtige Schritte für den erfolgreichen Start internationaler Fachkräfte: Versicherung, Wohnung, Sprache und weitere Formalitäten
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den organisatorischen Schritten für einen erfolgreichen Start internationaler Fachkräfte in Deutschland – von Versicherung und Wohnung über Meldungen bis hin zu Sprachförderung und Führerscheinregelungen.