Rechtliche Anforderungen für Onlineshops
Im Onlinehandel (E-Commerce) gelten dieselben gesetzlichen Regeln wie für den stationären Handel. Allerdings gibt es speziell für den Onlinehandel Gesetze, die zwingend zu beachten sind. Kennen Onlinehändler diese Vorschriften nicht, laufen Sie Gefahr, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Deshalb sollten Onlinehändler wissen, welche besonderen Rechtsvorschriften zu beachten sind.
Neue Verbraucherregeln 2026
Für Onlineshops gelten seit 2026 zusätzliche verbraucherrechtliche Vorgaben. Seit dem 19. Juni 2026 müssen Verbraucher bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen ihren Vertrag grundsätzlich auch über eine leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) widerrufen können.
Seit dem 31. Juli 2026 gelten außerdem neue Regelungen zum Recht auf Reparatur. Sie betreffen unter anderem die Reparierbarkeit von Waren, die Nacherfüllung sowie – abhängig von Produkt und Rolle des Unternehmens – weitere Pflichten für Händler, Hersteller und Reparaturbetriebe.
Ab dem 27. September 2026 kommen weitere Informationspflichten hinzu. Verbraucher müssen unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere zusätzliche Informationen zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht, zu Haltbarkeitsgarantien, Software-Updates sowie zur Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen erhalten. Gleichzeitig gelten aufgrund der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sowie Nachhaltigkeitssiegel.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Weitere Kundeninformationen, Widerrufsbutton, Recht auf Reparatur und EmpCo – Werbung mit Umweltaussagen.
Für Onlineshops gelten seit 2026 zusätzliche verbraucherrechtliche Vorgaben. Seit dem 19. Juni 2026 müssen Verbraucher bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen ihren Vertrag grundsätzlich auch über eine leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) widerrufen können.
Seit dem 31. Juli 2026 gelten außerdem neue Regelungen zum Recht auf Reparatur. Sie betreffen unter anderem die Reparierbarkeit von Waren, die Nacherfüllung sowie – abhängig von Produkt und Rolle des Unternehmens – weitere Pflichten für Händler, Hersteller und Reparaturbetriebe.
Ab dem 27. September 2026 kommen weitere Informationspflichten hinzu. Verbraucher müssen unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere zusätzliche Informationen zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht, zu Haltbarkeitsgarantien, Software-Updates sowie zur Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen erhalten. Gleichzeitig gelten aufgrund der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sowie Nachhaltigkeitssiegel.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Weitere Kundeninformationen, Widerrufsbutton, Recht auf Reparatur und EmpCo – Werbung mit Umweltaussagen.
Zu den Onlinehändlern zählen alle Anbieter von Waren oder Dienstleistungen in
- Onlineshops oder
- Online-Auktionsplattformen.
Nicht zu den Onlinehändlern zählen Anbieter von Webseiten, die ihre Produkte oder Dienstleistungen nur präsentieren, während der Kaufabschluss telefonisch, via Fax oder per E-Mail erfolgt.
Da aber beide Unternehmergruppen, Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbieten, gelten für sie zusätzliche gesetzliche Regelungen, die für den stationären Einzelhandel nicht gelten.
Wird über einen Online-Shop ein Kaufvertrag abgeschlossen, handelt es sich um einen „Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr“, § 312i Abs. 1 BGB. Diese Vorschrift regelt die Pflichten des verkaufenden Unternehmers. Danach hat der Unternehmer dem Kunden
- angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,
- die in Art. 246 c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
- den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und
- die Möglichkeit zu schaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – falls vorhanden - bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
Rechtliches für Onlineshops
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