EU empfiehlt neuen Nachhaltigkeitsstandard für KMU
Am 30. Juli 2025 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Anwendung des neuen VSME-Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Der Standard wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und richtet sich an nicht börsennotierte KMU und Kleinstunternehmen in der EU.
Ziel ist es, diesen Unternehmen eine praxisnahe und einheitliche Grundlage für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte zu bieten. Die Empfehlung enthält auch deutsche Übersetzungen des Standards sowie praktische Leitlinien zur Anwendung.
Die Kommission empfiehlt zudem, dass nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen, Finanzinstitute und Kreditgeber ihre Informationsanfragen an KMU möglichst auf die Inhalte des VSME-Standards beschränken. Auch die Mitgliedstaaten sollen entsprechende Maßnahmen auf nationaler Ebene fördern.
Im Rahmen der Omnibus-Vorschläge vom Februar 2025 plant die EU, berichtspflichtige Unternehmen künftig zu verpflichten, ihre Anforderungen an Unternehmen der Wertschöpfungskette mit bis zu 1.000 Beschäftigten auf den VSME-Standard zu begrenzen – es sei denn, branchenspezifische Anforderungen gehen darüber hinaus. Ein entsprechender delegierter Rechtsakt ist in Vorbereitung.
Link zur Empfehlung der Kommission: 250730-recommendation-vsme-annex-1_en.pdf
