„Omnisbus“-Verordnung zur Bündelung und Vereinfachung von ESG-Berichtspflichten geplant
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bei dem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der EU-Kommission am 8.11.2024 angekündigt, bestehende und zukünftige ESG-Berichtspflichten mittels einer „Omnisbus“-Verordnung im Sinne des Bürokratieabbaus zu reduzieren. Die Inhalte der Richtlinien und Verordnungen sollen dabei im Kern erhalten bleiben. Darunter fallen die Regelungen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung.
Die geplante stärkere Bündelung und Überarbeitung von sich überschneidenden Vorschriften soll insbesondere zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) führen. Die Ankündigung ist Bestandteil der Budapester Erklärung zum „Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit“, die einen 12-Punkte-Plan beinhaltet. Dieser hat das Ziel, den wirtschaftlichen Wohlstand, die Sicherheit und die Resilienz Europas in den kommenden Jahren zu fördern. Punkt 4 der Budapester Erklärung sieht vor, dass bereits im ersten Halbjahr 2025 konkrete Vorschläge zur Reduzierung von Berichtspflichten um mindestens 25 Prozent vorgelegt werden sollen. Die Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union dazu finden Sie hier: Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit - Consilium