Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Weisung für das Jahr 2022 zum Kurzarbeitergeld veröffentlicht. Die Weisung enthält Regelungen, dass die untergesetzlichen Verfahrensvereinfachungen verlängert und ggf. angepasst werden. Darin wurde auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 30.11.2021 – 9 AZR 234/21) zur Kürzung der Urlaubsansprüche bei Kurzarbeit „Null“ berücksichtigt (siehe Punkt 2.3).