Bezahlte Produktrezensionen als unlautere getarnte Werbung
Das OLG Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 9. Juni 2022 – Az. 6 U 232/21 entschieden, dass Produktrezensionen, für welche der Rezensent auch nur ein geringes Entgelt erhält, unlautere getarnte Werbung darstellen kann.
Werden die veröffentlichten Rezensionen Teil Gesamtbewertungsergebnisses, ohne dass darauf hingewiesen wird, dass auch bezahlte Rezensionen berücksichtigt wurden und wie viele dieser bezahlten Rezensionen in das Ergebnis eingeflossen sind, handelt es sich um unlautere getarnte Werbung.
Dazu genügt schon die Gewährung eines sehr geringen Entgelts (im entschiedenen Fall betrug das Entgelt 1 bis 3 US-Dollar), da die Rezension dann nicht allein „um der Sache Willen“ abgegeben werde und die konkrete Gefahr bestehe, dass Rezensionen aufgrund der Gegenleistung positiver ausfallen.
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