Jahresabschlüsse für 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 offenlegen
Mit dem Ende des Geschäftsjahres 2023 rückt eine zentrale Pflicht für viele Unternehmen näher: die fristgerechte Offenlegung der Jahresabschlüsse. Gemäß § 325 des Handelsgesetzbuchs (HGB) müssen die erforderlichen Unterlagen spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag elektronisch an die Stelle übermittelt werden, die das Unternehmensregister führt (§ 325 Abs. 1a HGB).
Für das Geschäftsjahr mit Abschluss zum 31. Dezember 2023 ist somit der 31. Dezember 2024 der Stichtag. Bis zu diesem Datum müssen die festgestellten oder gebilligten Jahresabschlüsse, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk (oder der Vermerk über dessen Versagung) eingereicht werden.
Der Umfang der Offenlegungspflichten kann je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens variieren. Weitere Details sowie Beispiele für Ihre spezifische Situation finden Sie auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig vorbereitet und eingereicht werden. Eine Versäumnis kann zu Ordnungsgeldern führen.