Weitere Stärkung der Digitalisierung bei Genossenschaften – Bundesministerium der Justiz legt Eckpunkte vor
Das Bundesministerium der Justiz hat ein Eckpunktepapier zu dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform veröffentlicht. Insbesondere für die weitere Digitalisierung bei den Genossenschaften sollen verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Dem Eckpunktepapier zufolge werden die Änderungen die folgenden drei Bereiche betreffen:
- Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften: Die Eckpunkte sehen die Überprüfung der bestehenden Schriftformerfordernisse vor und beabsichtigen u. a. den digitalen Beitritt und Kündigung. Darüber hinaus sind Regelungen zu digitalen Versammlungs- und Beschlussformen sowie Regelungen zur Stärkung der Mitgliederbeteiligung durch digitale Instrumente vorgesehen.
- Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform: Erwogen werden u.a. die Beschleunigung der Prüfung des Finanzierungsgegenstandes durch die Registergerichte und die Standardisierung des Gründungsgutachtens.
- Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften z.B. durch die Stärkung der staatlichen Aufsicht über genossenschaftliche Prüfungsverbände.
Das Eckpunktepapier des Referentenentwurfs für das Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform finden Sie hier