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Alle Rechtsthemen

Bei nahezu jeder unternehmerischen Entscheidung spielen rechtliche Fragestellungen eine zentrale Rolle, von der Gründung Ihres Unternehmens bis zur Beendigung der geschäftlichen Tätigkeit.
Das Geschäftsfeld Recht und Steuern möchte Sie im gesamten Lebenszyklus Ihres Unternehmens in allen typischen Situationen des Geschäftsablaufs unterstützen. Daher stellen wir Ihnen zu allen relevanten Rechtsthemen umfangreiche Informationen, Musterverträge, Formulare und vieles mehr zur Verfügung

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern.
Hier gilt es, von der Einstellung der Mitarbeiter über die richtige Vertragsgestaltung bis zur Abmahnung, Kündigung und dem Zeugnis zahlreiche Bestimmungen zu beachten. Gleiches gilt für Urlaubsanspruch, Homeoffice, Teilzeit und viele weitere arbeitsrechtliche Fragestellungen.
Das Arbeitsrecht stützt sich dabei auf zahlreiche unterschiedliche Gesetze. Es gibt nicht das eine Gesetzeswerk, in dem alle Arbeitsgesetze abschließend geregelt sind. Arbeitsrechtliche Regelungen finden sich u. a. im BGB, im HGB, in der Gewerbeordnung und in zahlreichen Spezialgesetzen. Arbeitsrechtliche Rechtsquellen sind außerdem kollektivrechtliche Regelungen wie Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
Wer Arbeitnehmer einstellt, steht zudem oft vor der Frage, ein angemessenes Gehalt zu ermitteln. Übersichten über die üblichen Verdienste, insbesondere für einzelne Branchen, sind schwer zu erhalten. Einen  Überblick über die durchschnittlichen Löhne und Gehälter geben

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Marc Weigand
Recht und Steuern

Gesellschaftsrecht

Gesellschaften aller Rechtsformen, ob GmbH oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Aktiengesellschaft oder GmbH & Co. KG, müssen zahlreiche Vorschriften beachten. Von der Gründung über die Rechte der Gesellschafter bis zur Abwicklung ist vieles durch Gesetze und Gerichtsurteile vorgegeben.
Wir stellen Ihnen hier entsprechende Informationen bereit.

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Consuelo Molino Ortega
Recht und Steuern

Sachverständigenwesen

Die IHKs haben die vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe, Sachverständige auf den Sachgebieten der Wirtschaft öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind von der IHK in einem Verwaltungsverfahren zu überprüfen mit dem Ziel, nur persönlich und fachlich qualifizierte Personen insbesondere Wirtschaft, Gerichten und Behörden zur Verfügung zu stellen.
In einer hochtechnisierten und arbeitsteiligen Gesellschaft kommt man ohne die Inanspruchnahme von Sachverständigen nicht mehr aus. Gerichte, Behörden, Unternehmer sowie Verbraucher sind auf den Rat von Sachverständigen angewiesen. Für den Bedarf an Sachverstand benennen die IHKs auf Anfrage die für die verschiedensten Sachgebiete öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Im außergerichtlichen Bereich kann die Benennung und das Tätigwerden von Sachverständigen bewirken, dass sich Interessenkonflikte schnell und kostengünstig erledigen lassen. In gerichtlichen Verfahren trägt die richtige Auswahl und Benennung von Sachverständigen zu einer zutreffenden Urteilsfindung bei.
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu derzeit 290 verschiedenen Sachgebieten und insgesamt etwa 9000 von Industrie- und Handelskammern, Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

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Kerstin Müller
Recht und Steuern
Sachverständigenwesen

Steuerrecht

Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Erbschaftssteuer, hier finden Sie aktuelle Hinweise zu den wichtigsten Steuerarten.

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Michael Römer
Recht und Steuern
Natascha Steigleder
Recht und Steuern

Vertragsrecht und E-Commerce

Das Vertragsrecht ist umfangreich, die zahlreichen Vorschriften und Regelungen sind nicht einheitlich zusammengefasst. Ein Unternehmer, der Antworten auf vertragsrechtlichen Fragen braucht, muss schon genau wissen, wo er danach suchen muss.
Was dürfen die Vertragsparteien vereinbaren und was müssen sie dabei beachten? Wie kann man ein Rechtsgeschäft wieder rückgängig machen? Was kann man tun, wenn die andere Vertragspartei nicht zahlt? Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Unternehmer eines Handelsvertreters bedienen und gehören die AGB eigentlich zwingend in jeden Vertrag?

Was ist das Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht ist der rechtliche Rahmen für jede Form von Verträgen, d. h. von mehrseitigen Rechtsgeschäften. Der Gesetzgeber hat für das Vertragsrecht keinen expliziten, an einer bestimmten Stelle im Gesetz verankerten Bereich vorgesehen. Daher sucht man im Gesetz vergeblich nach dem Kapitel „Vertragsrecht“. Dieses ist vielmehr mit all seinen zu berücksichtigenden Rechtsnormen im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, zu finden.  Bei einem Vertrag werden mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit dem Ziel abgegeben, einen rechtlichen Erfolg zu erreichen. Vertragspartner können nicht nur Privatpersonen sein, sondern ebenso Unternehmen, Institutionen und Behörden. Wer einen Vertrag abschließt, äußert damit freiwillig seinen Willen, sich zur Erfüllung von individuell bestimmbaren Vertragsinhalten zu verpflichten. 
Grundsätzlich gilt im Vertragsrecht die Privatautonomie. Nach bundesdeutschem Recht ist es danach jedem gestattet, nach eigenem Ermessen Verträge abzuschließen. Einzige Ausnahmen: Das hiermit abgeschlossene Rechtsgeschäft darf weder gegen geltendes Recht noch gegen die guten Sitten verstoßen oder gesetzlichen Verboten entsprechen.
Ein Vertrag gilt dann als rechtswirksam abgeschlossen, wenn ein Angebot und seine Annahme in korrespondierender, d. h. übereinstimmender Form vorliegen. 

Besonderheit: E-Commerce

E-Commerce umfasst den elektronischen Handel also das Werben, Kaufen und Verkaufen von Waren und Dienstleistungen im Internet. Typisch für E-Commerce ist die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen, z.B. in Online-Shops. Für E-Commerce-Verträge gelten neben den allgemeinen vertragsrechtlichen Regeln zusätzliche Vorschriften, die zwingend zu beachten sind. Kennen Onlinehändler diese Vorschriften nicht, laufen Sie Gefahr, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Deshalb sollten Onlinehändler wissen, welche besonderen Rechtsvorschriften zu beachten sind.

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Frauke Hennig
Recht und Steuern